Haben Sie auch einen Personenschaden erlitten und möchten Schmerzensgeld geltend machen, so bitten wir Sie, die oben angefügte Schweigepflichtentbindungserklärung auszudrucken, auszufüllen und unterzeichnet im Original per Post an uns zu senden.
Hatten Sie weitere unfallbedingte Kosten (z.B. Taxikosten, Mietwagen, beschädigte Kleidung oder Gegenstände, An-/Abmeldekosten, etc.) senden Sie uns bitte diese Belege ebenfalls zu. Mehr müssen Sie selbst nicht tun - den Rest übernehmen wir!
So geht es weiter:
Wir setzen Ihre Ansprüche durch und übernehmen den für Sie nervenden Papierkrieg. Dabei fordern wir für Sie auch Schadenspositionen wie z. B. Kostenpauschale zur Erstattung Ihres Aufwandes für Telefon und Porto und gegebenenfalls eine Wertminderung durch den Sachschaden am Auto. Im Falle eines Personenschadens, fordern wir notwendige ärztliche Gutachten an und setzen Ihren Schmerzensgeldanspruch und den Ersatz Ihrer Behandlungskosten/-auslagen für Sie durch.
Verkehrsstrafrecht
- Es droht ein Verkehrsstrafverfahren?
- Ihnen wird eine Trunkenheitsfahrt oder Fahrerflucht (Unfallflucht) vorgeworfen?
Bei Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, Fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung, Unfallflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Entziehung der Fahrerlaubnis, Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist anwaltlicher Rat unumgänglich! Jetzt ist die richtige Verteidigungsstrategie entscheidend um eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch zu erreichen. Kontaktieren Sie uns!
Ordnungswidrigkeiten
- Sie sind geblitzt worden?
Oft lohnt es sich hiergegen vorzugehen, denn es gibt - was viele nicht wissen - zahlreiche Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen. Auch gegen die Auflage eines Fahrverbotes oder Fahrtenbuches lohnt es sich oft zur Wehr zu setzen.
Autokauf/ -Verkauf
- Ärger beim Autokauf oder -verkauf?
Auch stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um den Kauf und Verkauf Ihres Fahrzeugs zur Seite!