ZivilrechtErfahren Sie, wie unsere juristische Expertise in verschiedenen Situationen angewendet werden kann.

Recht

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Verkehrsrecht

Wenn es im Straßenverkehr knallt, blitzt oder donnert, sind wir für Sie da!

  • Sie hatten einen Verkehrsunfall?
  • Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes erhalten?
  • Sie wurden geblitzt?
  • Sie sind (angeblich) auf der Autobahn Ihrem Vordermann zu nah aufgefahren?
  • Ihnen wird eine Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht vorgeworfen?
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Wir bieten Ihnen einen kostenlosen telefonischen Erst-Kontakt an und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf.

Verkehrsunfall

Wenn es knallt, sind wir für Sie da und helfen Ihnen professionell bei der gesamten Schadenabwicklung
Ein Verkehrsunfall bringt viele Haftungsfragen mit sich und die Durchsetzung möglicher Ansprüche ist eine komplexe Thematik, die anwaltliche Hilfe oft unerlässlich macht.

Es können neben dem Schaden an Ihrem Fahrzeug, Ansprüche bei Körperverletzung wie Arztkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Wertminderung Ihres Fahrzeugs, Abschleppkosten oder Nutzungsausfall entstehen.

Wir holen bei der Schadenregulierung das Maximum für Sie heraus!

Als Rechtsanwaltskanzlei verhandeln wir mit der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und übernehmen den für Sie nervenden Papierkrieg. Unfallgeschädigte, die anwaltlich vertreten sind, erzielen erfahrungsgemäß regelmäßig deutlich höheren Schadensersatz, als diejenigen, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen

Es ist Ihnen im Falle eines Verkehrsunfalls stets zu raten, Ihrem Unfallgegner gegenüber keine spontanen Schuldanerkenntnisse ab zu geben, sowie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zu treffen. Ferner sollten Sie sich nicht unüberlegt gegenüber der Polizei äußern, all das kann Ihnen später zum Nachteil gereicht werden.

Wussten Sie schon:

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung Ihres Unfallgegners auch Ihren Rechtsanwalt bezahlen.

Auf die Höhe des Schadens kommt es dabei nicht an. Die gegnerische Versicherung kann sich nicht wegen Geringfügigkeit vor den Anwaltskosten drücken.

Nach einem Unfall versuchen die Versicherer des Unfallverursachers möglichst schnell direkt an die Geschädigten heranzukommen und selbst zu kontaktieren.

Ziel: Die Opfer sollen sich gar nicht erst über Ihre Rechte und das, was ihnen zusteht, informieren!

Es gilt zu beachten, dass der gegnerische Versicherer nicht der Partner des Geschädigten, schon gar nicht Helfer ist, sondern die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst herausholen will und dies buchstäblich auf Kosten des Unfallgeschädigten.

Was mehr als ein guter Rat ist: Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main meinte in einem Fall, es kann „geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (Az. 22 U 171/13).

Unfall im EU-Ausland?

Auch bei einem Unfall im EU-Ausland übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit der ausländischen Versicherung und kümmern uns darum, dass Sie Ihren Schaden schnellstmöglich ersetzt bekommen.

Schadengutachten zur Beweissicherung

Zur Feststellung der Schadenhöhe und zur Beweissicherung empfehlen wir die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Auch hier entstehen Ihnen im Falle des feststehen Verschuldens keine Kosten, denn auch diese hat dann die Versicherung Ihres Unfallgegners zu tragen.

Eine weitere wichtige Regel für Unfallgeschädigte:

Akzeptieren Sie nie den Gutachter des gegnerischen Versicherers!
Auch dieser ist nur daran interessiert, den Schaden zum Vorteil seines Auftraggebers herunterzukürzen.

Dringend empfehlenswert ist deshalb auch die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen! Wir verfügen über ein breites Kooperationsnetzwerk und helfen Ihnen gerne dabei, einen geeigneten Sachverständigen für KFZ-Unfallschäden zu finden

Wir arbeiten bundesweit mit verschiedenen regionalen, freien Sachverständigenbüros zusammen. Selbstverständlich arbeiten wir auch gerne mit dem bereits von Ihnen, bei dem Sachverständigen Ihres Vertrauens, eingeholten Gutachten. Sollten Sie jedoch keinen Gutachter an der Hand haben, sind wir Ihnen gerne bei der Vermittlung behilflich.

Sie benötigen einen Leihwagen?

Gerne vermitteln wir Ihnen ein Fahrzeug über unseren Partner, der AVIS Autovermietung.
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KFZ-Schadenmanagement

Wir wickeln Ihren Verkehrsunfall schnell & problemlos für sie ab.

Keine Kosten für Sie!

Im Falle eines feststehenden Verschuldens der Gegenseite entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Was Sie tun müssen:

Sie drucken den Unfallbericht und das Vollmachtsformular aus, machen die darin abgefragten Angaben und schicken diese unterzeichnet im Original per Post an  

MILCH § Rechtsanwälte Karl-Keller-Straße 30 35396 Gießen


oder per E-Mail an:

verkehrsunfall@kanzlei-milch.de

Haben Sie auch einen Personenschaden erlitten und möchten Schmerzensgeld geltend machen, so bitten wir Sie, die oben angefügte Schweigepflichtentbindungserklärung auszudrucken, auszufüllen und unterzeichnet im Original per Post an uns zu senden.

Hatten Sie weitere unfallbedingte Kosten (z.B. Taxikosten, Mietwagen, beschädigte Kleidung oder Gegenstände, An-/Abmeldekosten, etc.) senden Sie uns bitte diese Belege ebenfalls zu. Mehr müssen Sie selbst nicht tun - den Rest übernehmen wir!

So geht es weiter:

Wir setzen Ihre Ansprüche durch und übernehmen den für Sie nervenden Papierkrieg. Dabei fordern wir für Sie auch Schadenspositionen wie z. B. Kostenpauschale zur Erstattung Ihres Aufwandes für Telefon und Porto und gegebenenfalls eine Wertminderung durch den Sachschaden am Auto. Im Falle eines Personenschadens, fordern wir notwendige ärztliche Gutachten an und setzen Ihren Schmerzensgeldanspruch und den Ersatz Ihrer Behandlungskosten/-auslagen für Sie durch.

Verkehrsstrafrecht

  • Es droht ein Verkehrsstrafverfahren?
  • Ihnen wird eine Trunkenheitsfahrt oder Fahrerflucht (Unfallflucht) vorgeworfen?

Bei Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, Fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung, Unfallflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Entziehung der Fahrerlaubnis, Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist anwaltlicher Rat unumgänglich! Jetzt ist die richtige Verteidigungsstrategie entscheidend um eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch zu erreichen. Kontaktieren Sie uns!

Ordnungswidrigkeiten

  • Sie sind geblitzt worden?
Oft lohnt es sich hiergegen vorzugehen, denn es gibt - was viele nicht wissen - zahlreiche Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen. Auch gegen die Auflage eines Fahrverbotes oder Fahrtenbuches lohnt es sich oft zur Wehr zu setzen.

Autokauf/ -Verkauf

  • Ärger beim Autokauf oder -verkauf?
Auch stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um den Kauf und Verkauf Ihres Fahrzeugs zur Seite!

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