Formulare & Kosten

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Formulare zum Download

Hier finden Sie alle für eine Mandatierung erforderlichen Formulare, welche Sie bequem herunterladen können und ausgefüllt an die Kanzlei per Post, E-Mail oder Fax zurücksenden.

Schnell, einfach und unbürokratisch.

Kosten

Das Gesetz sorgt dafür, dass die Gebühren bei allen Anwälten grundsätzlich gleich hoch sind - es sei denn, es werden schriftlich noch höhere Gebühren vereinbart.
Kein Anwalt darf die gesetzlichen Gebühren für seine Tätigkeit unterschreiten.
Wir verlangen von unseren Mandanten in der Regel keine höheren als die gesetzlichen Gebühren.

Sollte es in einem besonders komplizierten Fall eine Abweichung geben, so weisen wir unverzüglich darauf hin und vereinbaren mit unseren Mandanten faire Gebührenvereinbarungen, so dass die Kosten für Sie stets transparent sind.

Wir sind immer darum bemüht, dass nicht Sie selbst die Kosten tragen.

Viele verzichten auf die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, weil sie Angst vor den Kosten haben. Oft müssen die Kosten jedoch gerade nicht vom Mandanten selbst übernommen werden. Sei es im Falle des Prozessgewinns, der Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung oder der Staatskasse im Wege der Beratungs – oder Prozesskostenhilfe.

Eine Besonderheit ist allerdings im Arbeitsrecht zu beachten:
Im Arbeitsrecht gibt es im erstinstanzlichen Verfahren generell keine Kostenerstattung. Das bedeutet: Selbst wenn Sie Ihre Klage gewinnen, müssen sie Ihre Rechtsanwaltskosten selbst tragen. In diesen Fällen ist daher eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll.

Beratungsgebühr

Wenn wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die rechtlichen Möglichkeiten in der von Ihnen an uns herangetragenen Sache aufzeigen, wird eine Beratungsgebühr fällig.
Wir bieten Ihnen die Erstberatung zu einem Festpreis von 199,- EUR an.
Bei weiterem Vorgehen durch uns wird Ihnen diese Gebühr aber wieder gutgeschrieben.

Rechtsschutzversicherung

Verfügen Sie über eine Rechtschutzversicherung, so übernimmt diese in der Regel die Gebühren unserer Tätigkeit.
Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung.

Verzug

Befindet sich Ihr Schuldner im Verzug, d. h. er ist mit der Handlung oder Zahlung über einen gesetzten Termin hinaus nicht nachgekommen, hat dieser in aller Regel die Kosten der anwaltlichen Beauftragung zu zahlen, da die Beauftragung eines Rechtsanwalts notwendig war.

VEREINBAREN SIE EINEN TERMIN. RUFEN SIE UNS AN:

(0641) 132 704 - 50

Was kann ich tun, wenn ich mir Rechtsanwalts- und Gerichtskostenkosten nicht leisten kann?

Für das vorgerichtliche Verfahren oder eine Beratung können Sie sich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Berechtigungsschein für Beratungshilfe besorgen. Der Rechtsanwalt kann dann direkt mit dem Gericht abrechnen.
Für Sie fällt lediglich eine Eigenbeteiligung in Höhe von 15 Euro an.

Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe müssen jedoch nicht nur die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, die Klage oder die Verteidigung gegen eine Klage muss auch hinreichend Aussicht auf Erfolg bieten.
Wird die Prozesskostenhilfe (PKH) abgelehnt, müssen Sie die Kosten (auch für den Antrag) selbst tragen. Sie können die staatlichen Hilfen selbst beim Amtsgericht beantragen oder unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns an!

Prozessgewinn

Grundsätzlich zahlt der Verlierer des Prozesses die Kosten des Rechtsstreites.

Ausnahmen hierzu bestehen im Arbeits- und Familienrecht.
Zwar fallen gegebenenfalls zunächst Kosten zur Führung des Streites an, da bereits bei Klageinreichung Gebühren an die Gerichte zu zahlen sind, gewinnen Sie aber den Prozess, sind die Kosten durch den Verlierer zu zahlen.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Sollte tatsächlich keine Kostenentlastung möglich sein, rechnen wir nach dem gültigen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.
Insofern sind die Kosten jederzeit abschätzbar und transparent, sie treten nicht in eine Gebührenfalle und können die Kosten wegen der gesetzlichen Regelung jederzeit überprüfen lassen.

Ich weiß, dass mein Schuldner Pleite ist. Soll ich trotzdem klagen?

Titulierte Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren, so dass es generell anzuraten ist, gegen den Schuldner vorzugehen. Auf Ihren Wunsch können wir bereits im Vorfeld über Ihren Schuldner kostengünstig eine WIrtschaftsauskunft einholen.

Wir beraten Sie in jedem Fall schon im Vorfeld transparent über die Kosten, so dass Sie von vornherein wissen, was auf Sie zu kommt und welche Möglichkeiten es gibt.
Ganz ohne Netz und doppelten Boden!

Wird gegen Sie ermittelt? Sind Sie in einem Bußgeld oder gar Strafverfahren beteiligt?

Pflichtverteidigung
Bei gewissen Strafsachen besteht die Möglichkeit, dass der Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger vom Gericht beigeordnet und damit bezahlt wird.Grundsätzlich kostet Sie die Angelegenheit dann nichts. Gerne prüfen wir die Möglichkeit für Sie.

Nebenklage
In Strafsachen besteht bei einigen Taten die Möglichkeit, dass wir uns im Wege der Nebenklage als Geschädigtenvertreter beiordnen lassen. Auch dann zahlen Sie grundsätzlich nicht. Mehr Infos zur Nebenklage finden Sie hier.

Wir beraten Sie in jedem Fall schon im Vorfeld transparent über die Kosten, so dass Sie von vornherein wissen, was auf Sie zu kommt und welche Möglichkeiten es gibt.

Unsere Philosophie

DER MANDANT IM MITTELPUNKT

Wir sehen uns ganz klar als Dienstleister: Sie als unser Mandant stehen bei uns stets im Mittelpunkt.

LÖSUNGEN IM BLICK

Wir nehmen uns Ihnen und Ihrem Fall an und kämpfen mit Kompetenz, Engagement und Leidenschaft für Ihr Recht und dafür, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen.

IMMER FÜR SIE DA

Erreichbarkeit und die Kommunikation mit unseren Mandanten sind für uns selbstverständlich.

WIR SPRECHEN IHRE SPRACHE

Kein wirres Fachchinesisch. Bei uns verstehen Sie jedes Wort - versprochen! WIr beraten Sie zudem auf Wunsch auch mehrsprachig!

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Kanzlei Milch § Rechtsanwälte

Wir kämpfen für Sie mit Leidenschaft im Zivil- und Strafrecht!

Unsere Kanzlei ist in Mittelhessen, in der Universitätsstadt Gießen an der Lahn, ansässig. Durch verschiedene Kooperationen vertreten wir Sie aber bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.