Vertragliche Haftungsfragen
Auch bei Haftungsfragen aus Verträgen stehen wir an Ihrer Seite und prüfen etwaige Ansprüche.
"pacta sunt servanda" wie der Lateiner sagt, "Verträge sind einzuhalten". Dies entspricht leider immer weniger der Wirklichkeit.
Die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche beinhaltet nicht nur die Bezahlung der erbrachten Leistung. Hiervon umfasst sind auch Gewährleistungsansprüche, wie Nachbesserungen, Rückgabe- und Rücktrittsrechte, Schadensersatzansprüche, Folgeschäden und Anfechtungsrechte.
Auch die Zahl der unberechtigten Forderungen nimmt zu. Es geht hier vor allem um Fragen der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingen, Verbraucherschutz und Verjährungsfragen.
Kaufrecht
Für den Kauf und Verkauf von Sachen, egal ob bewegliche Sachen oder Immobilien, gelten zunächst die selben Regelungen. Doch aufgrund der Vereinheitlichung des europäischen Rechts, Verbraucherschutzvorschriften und einer sehr ausgedehnten Rechtsprechung gibt es oftmals Besonderheiten zu beachten.
Onlinehandel
Jährlich werden millionen von Käufen und Verkäufen über das Internet abgewickelt. Da die dort verkauften Sachen vom Besteller zuvor nicht „in die Hand“ genommen werden können, sieht das Gesetzt bei sogenannten Fernabsatzverträgen bestimmte Schutzvorschiften zugunsten der Käufer vor, so fern diese Verbraucher sind. Z.B. kann ein Verbraucher einen online abgeschlossenene Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Doch was soll man als Käufer tun, wenn die Sache mangelhaft ist, der Verkäufer den Widerruf nicht anerkennt oder das Transportunternehmen die Sache beschädigt hat? Verkäufer fragen sich dagegen z.B. oftmals, ob ein Widerruf tatsächlich zu recht erfolgte oder welche Rechte als Verkäufer gegen den Käufer bestehen. Wir untertützen Sie in allen Fragen beim online Kauf oder Verkauf.
Immobilienkauf
Kaufverträge über Immobilien wie Häuser, Wohnungen und Grundstücke müssen zu ihrer Gültigkeit notariell beurkundet werden. Hierbei werden Mängelansprüche des Käufers meist umfassend ausgeschlossen. Zeigen sich nun nach Übergabe Mängel an der Immobilie stellt sich oft die Frage, ob der Ausschluss tatsächlich wirksam war. Dies ist z.B. bei arglisitg verschwiegenen Mängeln nicht der Fall. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in allen anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Immobilenkäufen zur Seite, egal, ob Sie als Käufer oder Verkäufer im Streit mit Ihrem Vertragspartner stehen.
Fahrzeugkauf
Gerade bei Problemen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Autos und Motorrädern zeigt sich die ungalubliche Fülle der deutschen Rechtsprechung. Es bedarf bereits einiges an Wissen z.B. eine Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufes rechtssicher zu gestalten oder einen korrekten Haftungsauschluss für einen Kaufvertrag zu entwerfen. Mit unserer Erfahrung in diesem Bereich unterstützen wir Käufer und Verkäufer bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche und bei der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen und überprüfen gerne vorab Ihren Kaufvertrag.
Werkvertragsrecht
Besonders relevant werden die Regelungen des Werkvertragsrechts, wenn die von dem Unternehmer erbrachte Leistung mangelhaft ist. Für diesen Fall wurden dem Besteller Mängelrechte eingeräumt. Unter anderem kann dem Besteller ähnlich wie im Kaufrecht dadurch ein Anspruch auf Nacherfüllung oder Schadensersatz zustehen.
Die zwei grundsätzlichen Voraussetzungen dieser Mängelrechte sind zum einen, dass ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt und zum anderen, dass die Mängelrechte nicht durch eine Abrede der Vertragsparteien ausgeschlossen worden sind. Wann ein Mangel vorliegt, ist zwar abstrakt geregelt, allerdings kann die Frage, ob im konkreten Fall ein Mangel im Sinne der Vorschrift tatsächlich gegeben ist, schnell zum Streit zwischen den Parteien führen.