
Vermögensstrafrecht
Die Vermögensdelikte zeichnen sich in der Praxis einerseits dadurch aus, dass diese häufig äußerst komplexe wirtschaftliche Fragestellungen beinhalten und daher auch immer der zivilrechtliche Aspekt bei der Entwicklung der bestmöglichen Verteidigung
berücksichtigt werden muss. In einem ersten Schritt analysieren wir daher ihren ganz konkreten Fall und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie, um die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen. Als sowohl im Zivilrecht, als auch Strafrecht tätige Anwälte schauen wir hier immer über den Tellerrand hinaus.
Zu den Vermögensdelikten zählen insbesondere folgende Vermögensdelikte:
- Erpressung (§ 253 StGB)
- Räuberische Erpressung (§ 255 StGB)
- Begünstigung (§ 257 StGB)
- Hehlerei (§ 259 StGB)
- Betrug (§ 263 StGB)
- Vortäuschen eines Versicherungsfalls (§ 263 Abs. 3 StGB)
- Computerbetrug (§ 263a StGB)
- Subventionsbetrug (§ 264 StGB)
- Kapitalanlagenbetrug (§ 264a StGB)
- Kreditbetrug (§ 265b StGB)
- Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)
- Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
- Automatenmissbrauch (§ 265 a Abs. 1 1. Variante StGB)
- Erschleichen der Leistungen des Fernmeldenetzes (§ 265a Abs. 1 Var. 2 StGB)
- Beförderungserschleichung (§ 265a Abs. 1 3. Variante StGB), das sog. „Schwarzfahren“
- Zutrittserschleichung (§ 265a Abs. 1 4. Variante StGB)
- Untreue (§ 266 StGB)
- Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Unter das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht fallen sämtliche Verstöße, die zur Verhängung von Strafen gegen Beteiligte führen können, die am Wirtschaftsleben teilnehmen. Meist liegt hier ein Vorwurf zu Grunde, gewissen normbezogenen Handlungspflichten zuwider gehandelt zu haben und es gehen zudem auch die Verhängung hoher Strafen einher.
Eine enorme praktische Relevanz genießt dieses Teilrechtsgebiet auch wegen der zunehmend voranschreitenden Digitalisierung.
Das Wirtschaftsleben wird von Tag zu Tag komplexer, die Vernetzung verschiedener Unternehmensaktivitäten kann derweil oft leicht Fehlerquellen beinhalten, was strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen kann und verschiedene Rechtsprobleme aus zahlreichen Teilrechtsgebieten fallrelevant werden. Wohl kein anderes Rechtsgebiet ist so komplex wie das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Die dahingehenden Tätigkeiten sind vielschichtig und können zumeist nur unter Zuhilfenahme weiterer Experten erfolgreich verteidigt werden.
Unsere Kanzlei arbeitet seit mehreren Jahren erfolgreich mit renommierten Steuerfachleuten aus Hessen zusammen. In Kooperation mit diesen Fachleuten von Wirtschafts- und Steuerkennzahlen kann auch jede noch so kleine Nadel im Heuhaufen der Aktenberge gefunden werden, die etwa zur Entlastung eines Tatvorwurfs führen kann.