Körperverletzungs/Tötungsdelike
Wir vertreten Beschuldigte, gegen welche wegen eines Körperverletzungs- oder (fahrlässigen) Tötungsdelikts, oder Mordvorwurfs ermittelt wird.
Ihnen wird eine (gefährliche) Körperverletzung vorgeworfen?
Gehen Sie davon aus, dass die Gerichte Körperverletzungsdelikte tendenziell hart bestrafen. Eine gefährliche Körperverletzung hat – abgesehen von dem minder Schweren Fall – einen Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe. Dies soll Ihnen zeigen, dass hier schnell eine Bewährungsstrafe das Ergebnis einer Hauptverhandlung werden kann.
Zu berücksichtigen ist auch, dass Sie sich zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen (z.B. Arztkosten, Schmerzensgeld) ausgesetzt sehen könnten. Auch hier profitieren Sie von dem Zusammenspiel der von uns vertreten Rechtsgebiete Zivil- und Strafrecht. Wir wissen aus unseren zivilrechtlichen Mandaten auch bei Schmerzensgeldforderungen, welche Höhe regelmäßig angemessen ist.