Betäubungsmittelstrafrecht
Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt grundsätzlich in das Strafrecht, genauer ins Betäubungsmittelstrafrecht. Zusätzlich kann jedoch auch das Verkehrsrecht tangiert werden, insbesondere wenn man unter Einfluss von Betäubungsmittel ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, könnte das zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Cannabis (bzw. Marihuana und Haschisch), Kokain, Heroin, Amphetamine sind die häufigsten Drogen bzw. Betäubungsmittel, bei welchen Ihnen Handel, Schmuggel und Besitz im Rahmen des BtMG vorgeworfen werden können. Ob es sich dabei um eine “geringe” oder eine “nicht geringe” Menge handelt, ob gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande gehandelt wurde, das entscheidet über Konsequenzen wie U-Haft, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Eine fundierte, strategische Verteidigung kann Ihnen entscheidende Punkte in einem BtMVerfahren einbringen.