Strafverteidiger für Arztstrafrecht & Arzthaftungsrecht
Immer häufiger werden Ärzte Beschuldigte eines Strafverfahrens. Unabhängig davon, ob die Beschuldigungen zu Recht oder zu Unrecht erhoben wurden, ist die frühzeitige Kontaktaufnahme zu einem, auf das Strafrecht spezialisierten, Rechtsanwalt dringend zu empfehlen. Bereits das Gerücht einer möglichen Straftat kann den privaten und beruflichen Ruf dauerhaft beschädigen.
Wir verteidigen Sie in Ihrem Ermittlungsverfahren und Strafverfahren als Arzt, Chirurg, Anästhesist, Krankenschwester, Pfleger.
Hierbei beschränken wir uns nicht nur auf die Vertretung Ihres Strafverfahrens, sondern korrespondieren auch zwecks Schadenminderung mit der jeweiligen Ärztekammer. Aufgrund unserer zivilrechtlichen Erfahrungen im Arzthaftungsrecht schauen wir auch hier über den strafrechtlichen Tellerrand hinaus.