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Recht

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Nebenklage / Opferverteidigung

Durch die Symbiose der von uns vertretenen Rechtsgebiete Zivil- und Strafrecht haben wir für Sie stets alles im Blick und setzen Ihre Rechte für Sie durch.

Was ist Nebenklage?

Der Begriff »Nebenklage« darf nicht mit dem Begriff »Anklage« verwechselt werden. Anklage wird im Strafprozess durch die Staatsanwaltschaft erhoben. Opfer bestimmter Straftaten können sich der öffentlichen Anklage als sogenannter Nebenkläger anschließen. Das gleiche Recht haben die Angehörigen eines Getöteten.

Was bringt mir die Nebenklage?

Die Nebenklage soll dem Opfer in erster Linie Genugtuung verschaffen. Sie hilft insbesondere den Hinterbliebenen von Getöteten bei der psychischen Verarbeitung der Tat, da sich der Nebenkläger über eine passive Beteiligung am Prozess als Zeuge hinaus aktiv beteiligen und an der Aufklärung der Tatumstände mitwirken kann. Der Nebenkläger ist z.B. zur Anwesenheit in der gesamten Hauptverhandlung berechtigt, darf Fragen stellen und Erklärungen abgeben. Er erhält Akteneinsicht und kann Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bereits im Strafverfahren geltend machen (sog. Ädhäsionsverfahren).

Andererseits besteht keine Pflicht des Nebenklägers zur Teilnahme an der Hauptverhandlung. Er kann sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Wann kann ich Nebenkläger werden?

In folgenden Fällen können sich das Opfer oder deren Angehörige als sog. Nebenkläger an dem Strafverfahren beteiligen:

  • das Opfer einer Sexualstraftat,
  • das Opfer eines versuchten Totschlages oder Mordes,
  • das Opfer einer Aussetzung oder vorsätzlichen Körperverletzung,
  • das Opfer eines Menschen- oder Kinderhandels,
  • das Opfer einer Nachstellung (Stalking),
  • das Opfer einer Freiheitsberaubung, einer Entführung oder Geiselnahme,
  • die Opfer bestimmter Verstöße gegen das Patent sowie Markenrecht und verwandte Schutzgesetze,
  • die Opfer bestimmter Verstöße gegen das Urheber- und Kunsturheberrecht,
  • die Angehörigen eines Getöteten,

Wenn es wegen der schweren Folgen der Tat zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint, kann sich darüber hinaus als Nebenkläger dem Verfahren anschließen, wer Opfer insb. folgender Taten wurde:

  • Fahrlässige Körperverletzung,
  • Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung,
  • Wohnungseinbruchsdiebstahl,
  • Raub, Erpressung und räuberische Erpressung

Einem Nebenkläger ist, unabhängig von seiner finanziellen Lage und seiner individuellen Fähigkeit zur Teilnahme am Strafverfahren ein Rechtsanwalt als Beistand auf Staatskosten zu bestellen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es handelt sich bei der Tat um eine Sexualstraftat (z.B. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuellen Missbrauch eines Kindes) oder Menschenhandel,
  • einen versuchten oder vollendeten Mord oder einen versuchten oder vollendeten Totschlag,
  • die Tat ist ein Verbrechen, d.h. das Gesetz sieht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vor (was bei bestimmten Sexualdelikten nicht der Fall ist), z.B. schwere Körperverletzung, Menschenraub, Kindesentziehung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl und die Tat hat zu einer schweren Folge geführt oder wird dazu führen.

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