Mit Beschluss vom 31. Oktober 2025 setzte das Bundesgericht im Eastern District of New York (EDNY) einen juristischen Schlussstrich unter die jahrelange Debatte über die Verwertbarkeit von SkyECC-Daten. Im Verfahren United States v. Goran Gogic (22-CR-493) lehnte das Gericht die Verwendung der europäischen Kryptodaten als Beweismittel ab – nicht aus politischen Gründen, sondern aufgrund fehlender technischer Authentifizierung.
Die Staatsanwaltschaft ließ daraufhin ihre SkyECC-Beweisführung freiwillig fallen. Die Entscheidung zeigt, wie hoch die Hürden für die Einführung digitaler Auslandsbeweise nach dem US-Recht tatsächlich sind. Damit wird aber auch deutlich: Was in Europa als digitaler Ermittlungserfolg gefeiert wird, ist in den USA kein gültiger Beweis, solange nicht nachvollziehbar ist, wie die Kryptodaten entstanden sind.

