Der Betreiber eines Bewertungsportals macht sich die Bewertung eines Nutzers bereits dann zu eigen, wenn er diese auf Rüge des Betroffenen prüft und diesem sodann mitteilt, "strittige Tatsachenbehauptungen" habe er entfernt, so dass die Bewertung nunmehr den Nutzungsrichtlinien des Portals entspreche.