Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat durch Urteil entschieden, dass kalte Zugluft in der Wohnung eines neu errichteten Passivhaus einen Mietmangel darstellt, welcher eine Minderung der Miete um 10 % rechtfertige.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat durch Urteil entschieden, dass kalte Zugluft in der Wohnung eines neu errichteten Passivhaus einen Mietmangel darstellt, welcher eine Minderung der Miete um 10 % rechtfertige.
Ständig blieb die Hauseingangstür offen, gestört wurde durch Lärm, im Keller blieb regelmäßig das Licht an, es wurde beleidigt und beschimpft. Einer Frau wurde das Mietverhältnis außerordentlich wegen Störung des Hausfriedens gekündigt.
Wir kämpfen für Sie mit Leidenschaft im Zivil- und Strafrecht!
Unsere Kanzlei ist in Mittelhessen, in der Universitätsstadt Gießen an der Lahn, ansässig. Durch verschiedene Kooperationen vertreten wir Sie aber bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.