Neuigkeiten

Sie finden uns seit dem 27.09.2021 in unserem neuen Kanzlei-Haus in der Karl-Keller-Straße 30.

Im Herzen von Gießen, an der grünen Lunge der Stadt, dem Schwanenteich, gelegen sind wir für Sie sowohl mit dem Bus (Stadtbuslinie 5, Haltestelle "Röderring" 200m - 2 Gehminuten - entfernt) als auch mit dem Auto gut erreichbar. Die Autobahnauffahrt "Wieseck" (A 485) ist nur 5 Kilometer (7 Fahrminuten) entfernt. Falls Sie mit dem PKW anreisen, halten wir eigene Parkplätze für Sie bereit.

In unmittelbarer Nähe befinden sich zudem zahlreiche weitere, kostenlose Parkmöglichkeiten.

Wir freuen uns darauf, Sie in unseren neuen Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen.

Rufen Sie uns an!

(0641) 132 704 50

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Wenn es knallt, sind wir für Sie da und helfen Ihnen professionell bei der gesamten Schadenabwicklung.
 
Wussten Sie schon:
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung Ihres Unfallgegners auch Ihren Rechtsanwalt bezahlen.
 
Auf die Höhe des Schadens kommt es dabei nicht an. Die gegnerische Versicherung kann sich nicht wegen Geringfügigkeit vor den Anwaltskosten drücken.
Nach einem Unfall versuchen die Versicherer des Unfallverursachers möglichst schnell direkt an die Geschädigten heranzukommen und selbst zu kontaktieren.
Ziel: Die Opfer sollen sich gar nicht erst über Ihre Rechte und das, was ihnen zusteht, informieren!
Es gilt zu beachten, dass der gegnerische Versicherer nicht der Partner des Geschädigten, schon gar nicht Helfer ist, sondern die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst herausholen will und dies buchstäblich auf Kosten des Unfallgeschädigten.
 
Nach einem Verkehrsunfall ist es also ratsam zuallererst den Rechtsanwalt aufzusuchen, damit es später hinsichtlich einzelner Schadenpositionen (Sachverständigengebühren, Werkstattrechnungen etc.) keine bösen Überraschungen gibt.
 
Was mehr als ein guter Rat ist:
Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main meinte in einem Fall, es kann „geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (Az. 22 U 171/13).
 
Eine weitere wichtige Regel für Unfallgeschädigte: Akzeptieren Sie nie den Gutachter des gegnerischen Versicherers! Auch dieser ist nur daran interessiert, den Schaden zum Vorteil seines Auftraggebers herunterzukürzen.
Dringend empfehlenswert ist deshalb auch die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen! Wir verfügen über ein breites Kooperationsnetzwerk und helfen Ihnen gerne dabei, einen geeigneten Sachverständigen für KFZ-Unfallschäden zu finden.
 
Kontaktieren Sie uns: (0641) 132 704 50 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Wir kämpfen für Sie mit Leidenschaft im Zivil- und Strafrecht!

Unsere Kanzlei ist in Mittelhessen, in der Universitätsstadt Gießen an der Lahn, ansässig. Durch verschiedene Kooperationen vertreten wir Sie aber bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.